Wer zahlt den Schädlingsbekämpfer?
Treten Schädlinge in einer Mietswohnung oder einem Mietshaus auf, muss in der Regel ein professioneller Schädlingsbekämpfer hinzugezogen werden. Je nach Art und Ausmaß des Befalls kann der Einsatz des Kammerjägers dabei schon mal sehr teuer werden.
Dauerhafte oder Einmalige Kosten?
Sowohl Mieter als auch Vermieter scheuen sich oftmals davor direkt professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und versuchen zunächst das Problem selbstständig zu beseitigen. Was in einigen Fällen funktioniert, führt in der Regel jedoch zum Gegenteil und somit zur Ausbreitung des Befalls. Dann wird der Einsatz des Kammerjägers erst recht teuer.
Dabei ist die Frage wer die Kosten trägt in der Regel eindeutig geklärt. Generell sind zwei Sachen zu unterscheiden bzw. zu beachten. Zum einen ob es sich um dauerhafte oder einmalige Kosten handelt und zum anderen, wodurch der Schädlingsbefall entstanden ist.
Regelmäßige Kosten für den Schädlingsbekämpfer, etwa für präventive Maßnahmen gegen Schädlinge, können per Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Dazu zählt z.B. das Auslegen von Rattenködern in gewissen Intervallen, um einem Befall vorzubeugen. Tritt hingegen ein akuter Befall von Schädlingen welcher Art auch immer auf, trägt generell der Vermieter die Kosten für die Bekämpfung. Wichtig ist, dass ein auftretender Schädlingsbefall unverzüglich dem Vermieter gemeldet wird. Wird das versäumt, kann dem Mieter eine Mitschuld angelastet werden und dieser zumindest anteilig zur Kasse gebeten werden.
Ausnahme: Selbstverschulden
Eine weitere Ausnahme ist im Fall der Selbstverschuldung gegeben. Einfach gesagt – ist der Mieter durch sein Verhalten oder Fahrlässigkeit für den Schädlingsbefall verantwortlich, muss er auch für die Beseitigung aufkommen. Allerdings liegt die Beweispflicht zunächst beim Vermieter. Beispiele für solch ein selbstverschuldetes Verhalten sind etwa sehr unhygienische Verhältnisse in und um die Wohnung bzw. das Haus herum.
Grundlegend ist also geklärt wer die Kosten für einen Schädlingsbefall tragen muss. Sollte es Zweifel oder Uneinigkeit zwischen Mieter und Vermieter geben, ist es dennoch wichtig, die Schädlingsbekämpfung nicht hinauszuzögern. Je länger man wartet, desto teurer wird es für denjenigen, der im Endeffekt die Kosten tragen muss.
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